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Gemäß den bauaufsichtlichen Regelungen der Bauregelliste A Teil 2, laufende Nummer 1.4, Ausgabe 2011/1, ist der Verwendbarkeitsnachweis für normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bauteile aus Beton mit hohem Eindringwiderstand gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zu führen. Darunter fallen alle Bauprodukte für Fugenabdichtungen, die nicht geregelt sind und die nicht den Produkten in der Bauregelliste A Teil 1 unter den laufenden Nummern 10.23 und 10.24 zugeordnet werden können. Darüber
hinaus fordert die Bauregelliste A Teil 2 unter
der laufenden Nummer 2.48 für "Abdichtungsstoffe
für Bauwerksabdichtungen im Übergang auf Bauteile aus
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand" den Nachweis
der Verwendbarkeit über ein allgemeines Bauaufsichtliches
Prüfzeugnis. |
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