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www.abp-Fugenabdichtungen.de

Stand 27.10.2011

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   Letzte Änderung dieser Seite: 22.08.2011
 

Gemäß den bauaufsichtlichen Regelungen der Bauregelliste A Teil 2, laufende Nummer 1.4, Ausgabe 2011/1, ist der Verwendbarkeitsnachweis für normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bauteile aus Beton mit hohem Eindringwiderstand gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zu führen. Darunter fallen alle Bauprodukte für Fugenabdichtungen, die nicht geregelt sind und die nicht den Produkten in der Bauregelliste A Teil 1 unter den laufenden Nummern 10.23 und 10.24 zugeordnet werden können.

Darüber hinaus fordert die Bauregelliste A Teil 2  unter der laufenden Nummer 2.48 für "Abdichtungsstoffe für Bauwerksabdichtungen im Übergang auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand" den Nachweis der Verwendbarkeit über ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
Die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) werden von bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen ausgestellt. Die ausgestellten abP´s sind auf dieser Website wiederzufinden.

 
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