| Gemäß den in Deutschland geltenden bauaufsichtlichen Regelungen ist für nicht geregelte Fugenabdichtungen und Übergänge in Verbindung mit Bauteilen aus Beton mit hohem Eindringwiderstand gegen drückendes Wasser ein Verwendbarkeitsnachweis über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) auf der Grundlage von Prüfgrundsätzen des deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) zu führen. Die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) werden von bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen ausgestellt.  Die ausgestellten abP´s sind auf dieser Website wiederzufinden Die Erteilung der aufgeführten abP´s erfolgt auf der Grundlage der Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB (Fassung 2017/1)- Lfd. Nr. C 3.25 Abdichtungsstoffe für Übergänge
 - Lfd. Nr. C 3.30 Abdichtungs für Arbeits- und Sollrissfugen
 (Abdichtungen für Bewegungsfugen wurden nicht aufgenommen)
 Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB (Fassung 2019/1 bis 2024/1) *- Lfd. Nr. C 3.30 Abdichtungen für Fugen (Arbeits-, Sollriss- und                                          Bewegungsfugen) und Übergänge in bzw. auf wasserdichten
 Bauteilen u.a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
 im erdberührten Bereich
 - Lfd Nr. C 4.14 PMBC als Abdichtung für Übergangsfugen auf
 wasserundurchlässige/wasserdichte Bauteile
 * Stand der Umsetzung in den Bundesländern siehe Seite "Aktuelles" und DIBt-Bekanntmachung  . |